NUTZUNGSREGLEMENT DER SCHALTHALLE
(gültig ab 1. November 2020 bis auf Weiteres)
Die Schalthalle wird seit der Gründung im November 2019 vom Verein Schalthalle betrieben und soll sich zu einem belebten Ort in Eglisau entwickeln, an dem sich Menschen aus Eglisau treffen, um Gemeinsames zu unternehmen und zu erleben. Nach einem Jahr Probebetrieb beginnt der reguläre Betrieb am 1. November 2020. Der Probebetrieb gab uns die Möglichkeit, die Schalthalle zu entwickeln und herauszufinden, wer wann und wie die Räumlichkeiten nutzen möchte. In der Startphase des regulären Betriebs ist immer noch einiges im Aufbau und wir möchten die Abläufe weiterhin möglichst einfach halten. Um den Betrieb weiterhin in Freiwilligenarbeit bewerkstelligen zu können, sind wir auf deine Unterstützung und deine Eigenverantwortung angewiesen. Die Nutzung steht allen Vereinsmitgliedern offen und ist für öffentliche, gemeinnützige Anlässe kostenlos. Für private und kommerzielle Anlässe gilt das jetzige Tarifschema. Bitte beachte, dass das Nutzungsreglement (inklusive Nutzungsbeiträge) während der Aufbauphase noch ändern kann.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die Räumlichkeiten der Schalthalle können von Vereinsmitgliedern wie folgt genutzt werden.
• Der Raum STATIONSBÜRO ist ausschliesslich für Coworking vorgesehen und kann nicht reserviert oder gemietet werden. In Ausnahmefällen (Doppelbelegung) entscheidet der Vorstand.
• Der Raum WARTSAAL kann für private, öffentliche und kommerzielle Anlässe reserviert werden.
• Der Raum GEPÄCK (Küche mit Tisch und Sitznische) ist bei Anlässen zur Mitnutzung dabei. Tagsüber wird der Raum mit den Coworker*innen geteilt.
• Zur Buchung der Räumlichkeiten muss das Kontaktformular auf der Homepage schalthalle.ch ausgefüllt werden.
• Die Buchung sollte spätestens 7 Tage vor der Nutzung erfolgen.
• Die Reservation gilt erst nach Erhalt einer Bestätigungsmail.
• Für Mehrfachbelegung am selben Tag gilt folgende Prioritätenfolge: Öffentlich > Kommerziell > Privatanlass
VORAUSSETZUNG FÜR DIE NUTZUNG DER RÄUME
• Du musst Vereinsmitglied sein
• Das Nutzungsreglement inklusive Hausordnung anerkennen
• Das COVID-19 Schutzkonzept einhalten
• Die Einführung in die Räumlichkeiten vom Space Manager erhalten haben
COWORKING
Der Coworking Raum STATIONSBÜRO steht vorrangig den Coworker*innen als Arbeitsplatz zur Verfügung. Offizielle Betriebszeiten gibt es vorläufig nicht. Details zum Ablauf während der Aufbauphase:
• Die Verteilung der Arbeitsplätze erfolgt nach dem “first-come” Prinzip. Es können während der Coworking-Betriebszeit maximal 5 Personen gleichzeitig das Coworking nutzen.
• Eine Reservierung eines einzelnen Arbeitsplatzes ist während der Aufbauphase nicht vorgesehen.
• Der Code zur Schlüsselbox wird den registrierten Coworking-Nutzern per elektronischer Nachricht mitgeteilt. Bei Zutrittsänderungen werden die Nutzer*innen rechtzeitig informiert.
• Am Morgen muss die erste Person mit dem Schlüssel aus der Schlüsselbox die Tür öffnen.
• Im Anschluss öffnet die selbige Person die Tür zum Stationsbüro seitens des Bahnsteigs, um weiteren Coworker*innen den Zutritt zu ermöglichen.
• Der Schlüssel muss zwingend nach dem Öffnen der Tür wieder umgehend in der Schlüsselbox versorgt werden.
• Die letzte Person, die den Coworking Raum verlässt, ist verantwortlich, dass die Tür zum Bahnsteig und, falls die Schalthalle nicht weiter genutzt wird, alle weiteren Türen (inkl. WC) verschlossen sind und der Schlüssel wieder in der Schlüsselbox versorgt ist.
• Tagesmitglieder im Coworking erhalten keinen Schlüssel. Sie dürfen nur gemeinsam mit einem Vereinsmitglied den Coworking Space nutzen.
EVENTS
Für Events wie z.B. Geburtstage, gemeinsame Abendessen, Apéros etc. dienen die beiden Räume
WARTSAAL & GEPÄCK. Für die Nutzung benötigen wir folgende Angaben (bitte beim Ausfüllen des Kontaktformulars angeben):
• Welche Art von Anlass ist geplant: Öffentlich / Kommerziell / Privatanlass
• Datum, Zeit, Nutzungsdauer
• Erwartete Teilnehmerzahl
• Verantwortliche Person, die für uns als Ansprechpartner dient.
• Tagesmitgliedschaften zur Nutzung der Räumlichkeiten für Events sind ebenfalls möglich, bedürfen aber einer Genehmigung vom Vorstand.
HAUSORDNUNG
• Einhaltung der in der Gemeinde Eglisau gültigen Lärmschutzverordnung (z.B. reduzierte Lautstärke ab 22.00 Uhr)
• Die Räume sind nach jeder Veranstaltung in guter Ordnung zu hinterlassen (besenrein)
• Die Einrichtung ist in der vorgegebenen Ordnung wiederherzustellen
• Ein Staubsauger steht im Raum bei der Küche zur Verfügung
• Der Veranstalter haftet für alle Sach- und Personenschäden, die Besucher*innen seiner Veranstaltung im Zusammenhang mit der Benutzung der Räumlichkeiten verursachen
• Die Küche darf verwendet werden und ist im Anschluss wieder in einem sauberen Zustand zu hinterlassen
• Defekte und Mängel sind umgehend über das Kontaktformular zu melden
• Abfälle sind in den für die Gemeinde gültigen Gebührensäcke zu entsorgen. (Container vor dem Haus, Containerschlüssel befindet sich in der Küche am Haken bei den Handtüchern)
• Der Veranstalter muss für die Gebührensäcke selbst aufkommen bzw. diese mitbringen
• Der Türschlüssel ist nach dem Öffnen und Schliessen sofort wieder in dem Schlüsselkasten zu versorgen
• Alle Türen sind nach der Veranstaltung wieder zu verschliessen (inkl. WC)
• Licht im Vorraum löscht automatisch
• Mieterparkplätze sind jederzeit freizuhalten
Wir danken euch im Voraus für euer Mitwirken und das Einhalten des Reglements und wünschen euch einen angenehmen Aufenthalt in der Schalthalle. Das Nutzungsreglement für den regulären Betrieb wurde von der Spurgruppe am 30. Oktober 2020 genehmigt und tritt ab sofort in Kraft.
INVENTAR
ES STEHT FOLGENDES IN DER SCHALTHALLE ZUR VERFÜGUNG
SCHALTHALLE
1 «Töggeli-Kasten» / Tischfussballspiel indoor
STATIONSBÜRO
2 Tische 250 cm x 78 cm
1 Tisch im Stationsbüro 160 x 78
1 grosser, hoher Konferenztisch
6 Drehhocker
8 Bürostühle höhenverstellbar, schwarzer Stoffbezug
1 Flipchart
WANDSCHRANK
Minimale Grundausrüstung Büromaterial (Klebstreifen, Schere etc.)
WARTSAAL
3 Esstische 157 x 85 cm
30 Stühle stapelbar
Div. Gesellschaftsspiele
Div. Kinderspielsachen
2 Musikboxen
1 Verstärker
1 Gitarre
Div. Bücher zum Austauschen
Div. Sitz- und Zierkissen
GEPÄCK
PUTZHILFEN
Staubsauger
Kehrbesen
Handwischer mit Kehrschaufel
Swiffer-Stab
Abstaubpalme
Putzeimer
Div. Lappen (Bodenlappen, andere Lappen)
1 Bockleiter
Div. Putzmittel (beschränkte Grundausrüstung)
Verbrauchsmaterial bitte selbst organisieren / mitbringen
ABWASCHUNTENSILIEN
Grundmaterial vorhanden (Geschrirrtücher /Abwaschlappen/Abwaschbürste)
Verbrauchsmaterial bitte selbst organisieren / mitbringen
EINRICHTUNG KOCHNISCHE
Kühlschrank
Rechaud mit 2 Herdplatten zum Einstecken
Mikrowellen-Apparat
1 Kaffeemaschine Automat (zur Verwendung von Bohnen)
1 Wasserkocher
1 Stabmixer
1 Handmixer mit div. Einsätzen (Schwingbesen)
KOCHUNTENSILIEN
Salatschleuder
Brotschneidebrett, diverse Schneidebretter
1 Handraffel
div. Kochlöffel
Rüstwerkzeug
Spaghettizange
Salatbesteck
BESTECK KOCHNISCHE
20 Suppenlöffel Reservebesteck im Abstellraum je 24 Stk.
20 Gabeln
20 Messer
32 Kaffeelöffeli
Je 24 Stk. Reserve Essbesteck (Suppenlöffel, Gabeln, Messer im Abstellraum
GESCHIRR
10 Tassen gross
9 Kaffeetassen mittelgross
6 Espresso-Tassen
GLÄSER
24 Kelchgläser für Weiss- und Rotwein
9 Wassergläser 0,5 l
15 Wassergläser 3 dl
12 Wassergläser 2 dl
1 Wasserkaraffe
PFANNEN
1 Spaghetti-Pfanne 25 cm , hoch
4 Pfannen diverse Grössen
1 Wok
4 Bratpfannen
SERVIERPLATTEN
13 Servierplatten rund / Porzellan, weiss /Glas
ESSGESCHIRR
(Porzellan (weiss)
28 Bowlen z.T. aus Glas / Porzellan
30 Dessert-Teller
11 Dessert-Teller quadratisch
10 grosse Ess-Teller
15 Suppenteller z.T. tief
SCHUTZKONZEPT COVID-19 SCHALTHALLE
Maximale Besucherzahl
WARTSAAL (inkl. Küche): 5 Personen, es gilt die Maskenpflicht
Distanzhalten und Hygiene
Die Anzahl Teilnehmende eines Anlasses ist entsprechend den Platzverhältnissen soweit reduziert, dass die Einhaltung der Abstandsregelung von 1.5m möglich ist.
Grundregeln
• Sich regelmässig die Hände mit Seife waschen
• Personen halten 1.5m Abstand zueinander
• Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden
• Räumlichkeiten sind regelmässig zu lüften
• Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen
• Kranke Personen nach Hause schicken und anweisen, die (Selbst-)Isolation gemäss BAG zu befolgen
Weitere Informationen unter www.bag.admin.ch
Massnahmen:
• Händehygiene: Bei Ankunft Hände mit Wasser und Seife waschen, Türen wenn möglich mit Ellbogen bedienen, KEINE Handtücher verwenden, Haushaltpapier benützen
• Distanz halten: Einzeln eintreten und 1.5m Abstand zu anderen Besucher*innen einhalten
• Gesundheit: Kranke Besucher*innen bleiben zuhause oder werden nach Hause geschickt. Bei öffentlichen Anlässen ist das Tragen der Hygienemaske in allen Räumen Pflicht.
• Krankheitssymptome bei welchen wir einen Verzicht auf die Teilnahme an Veranstaltungen erwarten:
- Husten
- Halsschmerzen
- Kurzatmigkeit
- Fieber, Fiebergefühl
- Muskelschmerzen
- Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns
- Kopfschmerzen
- Magen-Darm-Symptome
- Bindehautentzündung
- Schnupfen
• Reinigung: Tische und Türfallen (Schrankknaufe bei Gebrauch) VOR und NACH jedem Besuch gründlich reinigen. Haushaltpapier verwenden. Gemäss BAG kein Desinfektionsmittel nötig, Oberflächenreiniger genügt.
• Lüften: Die Räumlichkeiten regelmässig lüften
• Geschirr & Kaffeemaschine: Nach Gebrauch mit heissem Wasser und Spülmittel gründlich reinigen, wenn möglich Becher und Einweggeschirr benützen!
• Präsenzliste: Der Veranstaltungsleiter oder die Veranstaltungsleiterin führt eine Präsenzliste, informiert alle Teilnehmenden über das Schutzkonzept und stellt sicher, dass die Umsetzung der im Schutzkonzept festgelegten Massnahmen eingehalten werden. Zwecks Rückverfolgung einer allfälligen COVID-19 Infektion hinterlegt er seinen Namen und seine Telefonnummer mit Datum der Veranstaltung im dafür vorgesehenen Fächli in der Küche. Die Listen werden nach 14 Tagen entsorgt.
Eglisau, 14. Januar 2021
Spurgruppe Schalthalle