NUTZUNGSREGLEMENT DER SCHALTHALLE
(gültig ab 15. Dezember 2022 bis auf Weiteres)
Die Schalthalle wird seit der Gründung im November 2019 vom Verein Schalthalle betrieben und soll sich zu einem belebten Ort in Eglisau entwickeln, an dem sich Menschen aus Eglisau treffen, um Gemeinsames zu unternehmen und zu erleben. Nach einem Jahr Probebetrieb läuft der reguläre Betrieb seit dem 1. November 2020.
Dank dem Beitrag aus der ZKB-Jubiläumsdividende kann die Schalthalle seit Oktober 2022 bis auf Weiteres von allen Eglisauer:innen für private und öffentliche Anlässe gratis genutzt werden.
Ausgenommen sind kommerzielle Anlässe & die Nutzung des Coworkings. Dort gilt das aktuelle Tarifschema.
Um den Betrieb weiterhin in Freiwilligenarbeit zu bewerkstelligen, möchten wir die Abläufe möglichst einfach halten. Deshalb sind wir auf deine Unterstützung und deine Eigenverantwortung angewiesen.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die Räumlichkeiten der Schalthalle können wie folgt genutzt werden.
• Der Raum «Stationsbüro» ist ausschliesslich für Coworking vorgesehen und kann nicht reserviert oder gemietet werden. In Ausnahmefällen (Doppelbelegung) entscheidet der Vorstand.
• Der Raum «Wartsaal» kann für private, öffentliche und kommerzielle Anlässe reserviert werden.
• Der Raum «Gepäck» (Küche mit Anrichte, Bistrotischen und Sitznischen) ist bei Anlässen zur Mitnutzung dabei. Tagsüber wird der Raum mit den Coworker*innen geteilt.
• Zur Buchung der Räumlichkeiten muss das Kontaktformular auf der Homepage schalthalle.ch ausgefüllt werden.
https://www.schalthalle.ch/kontakt/veranstaltung-eintragen
• Die Buchung sollte spätestens 7 Tage vor der Nutzung erfolgen.
• Die Reservation gilt erst nach Erhalt einer Bestätigungsmail.
• Für Mehrfachbelegung am selben Tag gilt folgende Prioritätenfolge
o Öffentlich > Kommerziell > Privatanlass
VORAUSSETZUNG FÜR DIE NUTZUNG DER RÄUME
• Das Nutzungsreglement inklusive Hausordnung anerkennen
• Die Einführung in die Räumlichkeiten vom Space Manager erhalten haben
COWORKING
Der Coworking Raum «Stationsbüro» steht vorrangig den Coworker*innen als Arbeitsplatz zur Verfügung. Offizielle Betriebszeiten gibt es vorläufig nicht.
• Die Verteilung der Arbeitsplätze erfolgt nach dem “first-come” Prinzip. Es können während der Coworking-Betriebszeit maximal 5 Personen gleichzeitig das Coworking nutzen.
• Eine Reservierung eines einzelnen Arbeitsplatzes ist nicht vorgesehen.
• Der persönliche Code zur elektronischen Schliessanlage wird den registrierten Coworking-Nutzern per Mail mitgeteilt. Bei Zutrittsänderungen werden die Nutzer*innen rechtzeitig informiert.
• Der Zugang erfolgt gleisseitig beim Bahnsteig über den Eingang «Gepäck» (mittlere Tür)
• Der Schlüssel zum WC befindet sich im Schrank über dem Kochherd (im Glas)
• Die letzte Person, die den Coworking Raum verlässt, ist verantwortlich, dass die Türen zum Bahnsteig und, falls die Schalthalle nicht weiter genutzt wird, alle weiteren Türen (inkl. WC) verschlossen sind.
• Tagesmitglieder im Coworking erhalten keinen Zugangscode. Sie dürfen nur gemeinsam mit einem Vereinsmitglied den Coworking Space nutzen.
EVENTS
Für Events wie z.B. Geburtstage, gemeinsame Abendessen, Apéros etc. dienen die beiden Räume
«Wartsaal» und «Gepäck». Für die Nutzung benötigen wir folgende Angaben (bitte beim Ausfüllen des Kontaktformulars angeben):
• Welche Art von Anlass ist geplant: Öffentlich / Kommerziell / Privatanlass
• Datum, Zeit, Nutzungsdauer
• Erwartete Teilnehmerzahl
• Verantwortliche Person, die für uns als Ansprechpartner dient (inkl. Tel. Nummer und Adresse)
HAUSORDNUNG
• Einhaltung der in der Gemeinde Eglisau gültigen Lärmschutzverordnung (z.B. reduzierte Lautstärke ab 22.00 Uhr)
• Die Räume sind nach jeder Veranstaltung gereinigt zu hinterlassen (inkl. Toiletten) – eine allfällige Nachreinigung wird nach Aufwand belastet (CHF 35.-/ Stunde)
• Die Einrichtung ist in der vorgegebenen Ordnung wiederherzustellen
• Putzmittel, Putzlappen usw. stehen im Putzschrank in der Küche zur Verfügung. Die schmutzigen Lappen dürfen im Schrank hinter Kaffeemaschine im Wäschekorb deponiert werden.
• Der Veranstalter haftet für alle Sach- und Personenschäden, die Besucher*innen seiner Veranstaltung im Zusammenhang mit der Benutzung der Räumlichkeiten verursachen.
• Die Küche darf verwendet werden und ist im Anschluss wieder in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Die Bedienungsanleitungen zu allen Geräten befinden sich im schwarzen Ordner über dem Kühlschrank.
• WICHTIG: VOR der Nutzung der Gastrospülmaschine unbedingt die Anleitung lesen! Diese befindet sich oberhalb der Spülmaschine auf der Innenseite der Schranktüre. NACH dem letzten Spülgang MUSS das Wasser abgepumpt werden. → ON/OFF Knopf drücken, warten bis alle Lämpli ablöschen, dann Spültaste drücken. Die Maschine macht eine Selbstreinigung!
Danach die Siebe rausnehmen und reinigen, die Maschine austrocknen und die Tür unbedingt etwas geöffnet lassen (Lappen oder Schwamm einklemmen!)
• Defekte und Mängel sind umgehend über das Kontaktformular zu melden.
• Abfälle sind in den für die Gemeinde gültigen Gebührensäcken zu entsorgen. (Container vor dem Haus, Containerschlüssel befindet sich im Schrank über dem Kochherd (im Glas)). Der Veranstalter muss für die Gebührensäcke selbst aufkommen bzw. diese mitbringen!
• Der Schlüssel zu allen Räumlichkeiten im EG befindet sich in der Schlüsselbox unterhalb des Briefkastens der Schalthalle. Der aktuell gültige Code wird ca. eine Woche vor dem Anlass mitgeteilt.
• ALLE Türen (Bahnsteig, Vordereingang, Türen Korridor und WC’s) sind nach der Veranstaltung wieder abzuschliessen und der Schlüssel ist wieder in der Box zu deponieren
• Licht im Vorraum (Gang) löscht automatisch (Bewegungsmelder)
• Mieterparkplätze sind jederzeit freizuhalten
Wir danken euch im Voraus für euer Mitwirken und das Einhalten des Reglements und wünschen euch einen angenehmen Aufenthalt in der Schalthalle.
Das Nutzungsreglement für den regulären Betrieb wurde von der Spurgruppe am 12. November 2021 genehmigt und am 15. Dezember 2022 angepasst und tritt ab sofort in Kraft.