NUTZUNGSREGLEMENT DER SCHALTHALLE

(gültig ab 1. September 2025)

Die Schalthalle wird seit der Gründung im November 2019 vom Verein Schalthalle betrieben und hat sich zu einem belebten Ort in Eglisau entwickelt, an dem sich Menschen aus Eglisau und Umgebung treffen, um Gemeinsames zu unternehmen und zu erleben.

Um den Betrieb weiterhin in Freiwilligenarbeit zu bewerkstelligen, möchten wir die Abläufe möglichst einfach halten. Deshalb sind wir auf deine Unterstützung und deine Eigenverantwortung angewiesen.


ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Die Räumlichkeiten der Schalthalle können wie folgt genutzt werden.

·        Der Raum «Wartsaal» ist ausschliesslich für Coworking vorgesehen und kann nicht reserviert oder gemietet werden. In Ausnahmefällen (Doppelbelegung) entscheidet der Vorstand.

·        Der Raum «Stationsbüro» kann für private, öffentliche und kommerzielle Anlässe reserviert werden.

·        Der Raum «Gepäck» (Küche mit Anrichte, Bistrotischen und Sitznischen) ist bei Anlässen zur Mitnutzung dabei.  Tagsüber wird der Raum mit den Coworker*innen geteilt.

·        Zur Buchung der Räumlichkeiten muss das Kontaktformular auf der Homepage schalthalle.ch ausgefüllt werden. https://www.schalthalle.ch/kontakt/veranstaltung-eintragen


VORAUSSETZUNG FÜR DIE NUTZUNG DER RÄUME


COWORKING

Der Coworking Raum «Wartsaal» steht vorrangig den Coworker*innen als Arbeitsplatz zur Verfügung. Offizielle Betriebszeiten gibt es vorläufig nicht.

 

EVENTS

Für Events wie z.B. Geburtstage, gemeinsame Abendessen, Apéros etc. dienen die beiden Räume «Stationsbüro» und «Gepäck». Für die Nutzung benötigen wir folgende Angaben (bitte beim Ausfüllen des Kontaktformulars angeben):


HAUSORDNUNG


Wir danken euch im Voraus für euer Mitwirken und das Einhalten des Reglements und wünschen euch einen angenehmen Aufenthalt in der Schalthalle.

Das Nutzungsreglement wurde von der Spurgruppe am 9. August 2025 angepasst tritt ab sofort in Kraft.